Nach einem Bericht von Heise will sich der Bundesrat in der nächsten Woche voraussichtlich dafür aussprechen, den äußerst umstrittenen WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung in wesentlichen Punkten zu korrigieren.
Der Wirtschafts-, der Rechts- und der Kulturausschuss der Länderkammer fordern nämlich, dass Hotspot-Betreiber ganz von der Störerhaftung befreit werden sollen. Die dürften nach Meinung der Ausschüsse nicht dazu verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Routerverschlüsselung vorzunehmen oder sogar Nutzer zum Einwilligen in Vertragsbedingungen zu verpflichten.
Eine Initiative dazu hatte der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) schon zu Wochenbeginn angekündigt. Die Mitglieder der Ausschüsse begründen ihre Initiative damit, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe einführe, die dann erst wieder durch die Gerichte ausgelegt werden müssten.
Dadurch werde weder die aktuelle Rechtslage verbessert noch das erklärte Ziel erreicht, dass mehr öffentliche WLAN-Hotspots aufgemacht werden. Und nachteilige Auswirkungen für Strafverfolger seien genauso wenig zu erwarten wie eine Zunahme von Urheberrechtsverletzungen, denn heutzutage sei die Bedeutung von Filesharing gesunken.
Nächsten Freitag stimmt der Bundesrat über seine Stellungnahme zu dem Gesetz ab. Allerdings kann er es nicht verhindern, wenn der Bundestag sein Plädoyer nicht berücksichtig, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.